Auszahlungen von Berufsausbildungsbeihilfe sowie Arbeitslosengeld I

Finanzen

Der Deutsche Landkreistag hat die Bundesagentur für Arbeit gebeten, die zeitnahe Bewilligung und Auszahlung von Berufsausbildungsbeihilfe und Arbeitslosengeld I sicherzustellen, um einen nahtlosen Übergang in Ausbildung zu ermöglichen. In ihrer Antwort räumt die BA ein, dass die Bearbeitungsdauer bei 17 % der Anträge auf Berufsausbildungsbeihilfe über 30 Arbeitstagen liegt; beim Arbeitslosengeld I benötigen 9 % der Entscheidungen mehr als 20 Arbeitstage.

LKT Rundschreiben 2014-058 Auszahlungen von Berufsbildungsbeihilfen [PDF-Dokument: 45 kB]

05.02.2014